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Tippgeber

Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen

Stand: 4.6.2026 · Immobilienhinweise im Raum Mainz

1. Provision

Bei erfolgreichem notariellem Ankauf einer Immobilie aufgrund eines konkreten Hinweises wird eine einmalige Vermittlungsprovision von 1.500 Euro gezahlt.

2. Voraussetzungen

Der Hinweis muss den Kontakt zur Eigentümerperson herstellen und daraus muss ein Kauf entstehen. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Kaufvertrag notariell abgeschlossen wurde.

3. Ausschlüsse

Keine Provision entsteht bei allgemeinen Marktinformationen, nicht konkreten Hinweisen oder Hinweisen, die gegen Rechte Dritter oder Datenschutzvorgaben verstoßen.

4. Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach notariellem Ankauf und vollständiger Kaufpreiszahlung. Der Tippgeber ist für eine etwaige Versteuerung der Provision selbst verantwortlich.

5. Datenschutz

Am besten wird meine Kontaktmöglichkeit direkt an die Eigentümerperson weitergeleitet. Kontaktdaten Dritter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person übermittelt werden.