1. Provision
Bei erfolgreichem notariellem Ankauf einer Immobilie aufgrund eines konkreten Hinweises wird eine einmalige Vermittlungsprovision von 1.500 Euro gezahlt.
Tippgeber
Bei erfolgreichem notariellem Ankauf einer Immobilie aufgrund eines konkreten Hinweises wird eine einmalige Vermittlungsprovision von 1.500 Euro gezahlt.
Der Hinweis muss den Kontakt zur Eigentümerperson herstellen und daraus muss ein Kauf entstehen. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Kaufvertrag notariell abgeschlossen wurde.
Keine Provision entsteht bei allgemeinen Marktinformationen, nicht konkreten Hinweisen oder Hinweisen, die gegen Rechte Dritter oder Datenschutzvorgaben verstoßen.
Die Auszahlung erfolgt nach notariellem Ankauf und vollständiger Kaufpreiszahlung. Der Tippgeber ist für eine etwaige Versteuerung der Provision selbst verantwortlich.
Am besten wird meine Kontaktmöglichkeit direkt an die Eigentümerperson weitergeleitet. Kontaktdaten Dritter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person übermittelt werden.